Wichtig: Die Einspruchsfrist beträgt 2 Wochen ab Zustellung. Handeln Sie jetzt – ich prüfe Ihren Bußgeldbescheid kostenlos auf Fehler.
Geschwindigkeitsmessungen – Häufig fehlerhaft
Geschwindigkeitsmessungen sind nicht unfehlbar. Ich fordere die Messunterlagen an und prüfe, ob die Messung korrekt durchgeführt wurde, das Gerät ordnungsgemäß geeicht war und alle Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Häufige Fehlerquellen bei Messungen
- Fehlende oder abgelaufene Eichung des Messgeräts
- Fehler im Messprotokoll
- Falsche Identifikation des Fahrers
- Technische Defekte des Messgeräts
- Verjährung der Ordnungswidrigkeit
Meine Vorgehensweise
Ich fordere alle Messunterlagen an, lasse sie von einem Sachverständigen prüfen und lege Einspruch ein, wenn Fehler vorliegen. Ich berate Sie ehrlich über Ihre Chancen und das Kosten-Nutzen-Verhältnis.
Häufige Fragen
Lohnt sich ein Einspruch gegen einen Geschwindigkeitsbescheid?
Ja, in vielen Fällen. Messgeräte müssen regelmäßig geeicht sein, die Messung muss korrekt durchgeführt worden sein und das Messprotokoll muss vollständig sein. Ich fordere die Messunterlagen an und prüfe sie sorgfältig.
Ab wann droht ein Fahrverbot?
Innerorts ab 21 km/h zu schnell, außerorts ab 26 km/h zu schnell. Bei Wiederholungsverstößen innerhalb eines Jahres können die Grenzen niedriger sein.
Was kostet ein Einspruch?
Die Kosten hängen vom Einzelfall ab. Ich berate Sie ehrlich über das Kosten-Nutzen-Verhältnis. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese in der Regel die Kosten.
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Einspruchsfrist: 2 Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
