Wichtig: Haben Sie eine Vorladung wegen Diebstahl erhalten oder wurden Sie auf frischer Tat ertappt? Machen Sie keine Aussage bei der Polizei, bevor Sie einen Anwalt konsultiert haben.
Diebstahl und Raub – Verteidigung auf höchstem Niveau
Diebstahlsdelikte reichen von Ladendiebstahl über Einbruchdiebstahl bis hin zu schwerem Raub. Die Konsequenzen können erheblich sein – von einer Geldstrafe bis hin zu mehrjährigen Freiheitsstrafen. Rechtsanwalt Ninus Nayis analysiert Ihren Fall sorgfältig und entwickelt die bestmögliche Verteidigungsstrategie.
Ladendiebstahl – häufig unterschätzt
Auch ein vermeintlich kleiner Ladendiebstahl kann ernsthafte Folgen haben: Strafanzeige, Hausverbot, zivilrechtliche Forderungen des Geschäfts. Ich prüfe, ob eine Einstellung des Verfahrens möglich ist und verhandle mit der Staatsanwaltschaft.
Einbruchdiebstahl und Wohnungseinbruch
Der Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 Abs. 4 StGB) ist ein Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe. Hier ist eine erfahrene Strafverteidigung unerlässlich. Ich prüfe die Beweislage, die Rechtmäßigkeit der Ermittlungsmaßnahmen und entwickle eine fundierte Verteidigungsstrategie.
Was Sie jetzt tun sollten
Schweigen Sie gegenüber der Polizei und kontaktieren Sie mich sofort. Je früher ich eingeschaltet werde, desto mehr Möglichkeiten habe ich, Ihnen zu helfen.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Diebstahl und Raub?
Diebstahl (§ 242 StGB) ist die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache ohne Gewalt. Raub (§ 249 StGB) verbindet Diebstahl mit Gewalt oder Drohung. Der Strafrahmen unterscheidet sich erheblich: Diebstahl bis 5 Jahre, Raub mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe.
Was ist ein besonders schwerer Fall des Diebstahls?
§ 243 StGB sieht für besonders schwere Fälle einen erhöhten Strafrahmen von 3 Monaten bis 10 Jahren vor. Dazu zählen Einbruch, Diebstahl mit gefährlichem Werkzeug, gewerbsmäßiger Diebstahl und weitere Qualifikationen.
Kann ein Diebstahl eingestellt werden?
Ja. Gerade bei geringwertigen Sachen und erstmaligen Tätern besteht die Möglichkeit der Einstellung nach § 153 oder § 153a StPO, oft gegen Zahlung einer Geldauflage. Ich verhandle aktiv mit der Staatsanwaltschaft, um eine Einstellung zu erreichen.
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