Wichtig: Achtung: Die Einspruchsfrist gegen einen Strafbefehl beträgt nur 2 Wochen ab Zustellung. Handeln Sie sofort – nach Ablauf der Frist wird der Strafbefehl rechtskräftig wie ein Urteil.
Strafbefehl – Was Sie jetzt wissen müssen
Ein Strafbefehl ist kein Urteil, aber er wird es, wenn Sie nicht handeln. Die Einspruchsfrist von zwei Wochen ist absolut – nach Ablauf gibt es keine Möglichkeit mehr, gegen den Strafbefehl vorzugehen. Ich prüfe Ihren Strafbefehl sofort und berate Sie über die sinnvollste Vorgehensweise.
Typische Delikte im Strafbefehlsverfahren
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Trunkenheit im Verkehr
- Ladendiebstahl
- Körperverletzung (leichte Fälle)
- Beleidigung
- Erschleichen von Leistungen
- Betrug (kleinere Beträge)
Meine Vorgehensweise
Ich prüfe den Strafbefehl auf rechtliche Fehler, analysiere die Beweislage und berate Sie ehrlich über Ihre Chancen. Wenn ein Einspruch sinnvoll ist, lege ich ihn fristgerecht ein und bereite die Hauptverhandlung sorgfältig vor. Ziel ist immer das bestmögliche Ergebnis für Sie.
Häufige Fragen
Was ist ein Strafbefehl?
Ein Strafbefehl ist eine vereinfachte Form der Strafverfolgung ohne mündliche Verhandlung. Die Staatsanwaltschaft beantragt ihn beim Amtsgericht für weniger schwere Vergehen. Er enthält die vorgeworfene Tat, die verhängte Strafe und eine Belehrung über das Einspruchsrecht.
Was passiert, wenn ich Einspruch einlege?
Nach einem Einspruch kommt es zu einer mündlichen Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht. Das Gericht ist dabei nicht an die im Strafbefehl festgesetzte Strafe gebunden – sie kann erhöht oder verringert werden. Ich bereite Sie optimal auf die Verhandlung vor.
Lohnt sich ein Einspruch immer?
Nicht immer. Ich prüfe sorgfältig, ob ein Einspruch in Ihrem konkreten Fall sinnvoll ist. Faktoren sind die Beweislage, die verhängte Strafe und die Möglichkeit einer Einstellung. Manchmal ist auch eine Beschränkung des Einspruchs auf die Rechtsfolgen sinnvoll.
Kann ich den Strafbefehl auch akzeptieren?
Ja. Wenn Sie keinen Einspruch einlegen, wird der Strafbefehl rechtskräftig. Er hat dann die Wirkung eines rechtskräftigen Urteils. Eine Geldstrafe aus einem Strafbefehl erscheint im Bundeszentralregister und kann bei zukünftigen Verfahren berücksichtigt werden.
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