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Kündigungsschutzklage – Ihr Recht vor dem Arbeitsgericht
ARBEITSRECHT · Rechtsanwalt Ninus Nayis

Kündigungsschutzklage – Ihr Recht vor dem Arbeitsgericht

Ich vertreten Sie vor dem Arbeitsgericht und kämpfe für Weiterbeschäftigung oder eine gute Abfindung.

Wichtig: Die Klagefrist beträgt 3 Wochen ab Zugang der Kündigung. Warten Sie nicht – kontaktieren Sie mich sofort.

Kündigungsschutzklage – Ihr Weg zum Recht

Die Kündigungsschutzklage ist das wichtigste Instrument des Arbeitnehmers gegen eine ungerechtfertigte Kündigung. Ich vertreten Sie vor dem Arbeitsgericht und kämpfe für das bestmögliche Ergebnis – Weiterbeschäftigung oder eine angemessene Abfindung.

Wann ist eine Klage sinnvoll?

  • Wenn das KSchG anwendbar ist (Betrieb mit mehr als 10 Mitarbeitern, mehr als 6 Monate Betriebszugehörigkeit)
  • Wenn die Kündigung formelle Fehler aufweist
  • Wenn der Kündigungsgrund zweifelhaft ist
  • Wenn Sie eine gute Abfindung verhandeln möchten

Meine Vorgehensweise

Ich reiche die Klage fristgerecht ein, bereite den Gütetermin sorgfältig vor und verhandle für Sie das bestmögliche Ergebnis. Ich kenne die Rechtsprechung der lokalen Arbeitsgerichte und weiß, welche Argumente überzeugen.

Häufige Fragen

Wie läuft eine Kündigungsschutzklage ab?

Nach Einreichung der Klage findet zunächst ein Gütetermin statt, in dem eine Einigung versucht wird. Wenn keine Einigung erzielt wird, folgt eine Kammerverhandlung mit Beweisaufnahme. Oft einigen sich die Parteien im Gütetermin auf eine Abfindung.

Welche Kosten entstehen?

Im ersten Rechtszug vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten, unabhängig vom Ausgang. Die Gerichtskosten richten sich nach dem Streitwert. Ich berate Sie über die zu erwartenden Kosten.

Was ist ein Gütetermin?

Der Gütetermin ist ein obligatorischer Vergleichsversuch vor dem Arbeitsgericht. Der Richter versucht, eine gütliche Einigung zu erzielen. Oft werden hier Abfindungsvereinbarungen getroffen.

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