Wichtig: Betrugsvorwürfe können schnell eskalieren – von einer einfachen Anzeige bis zur Hausdurchsuchung. Handeln Sie jetzt und kontaktieren Sie mich, bevor Sie gegenüber Behörden Stellung nehmen.
Betrug – ein weit gefasster Straftatbestand
Der Betrugstatbestand (§ 263 StGB) ist einer der häufigsten Vorwürfe im Wirtschaftsstrafrecht und im Alltag. Von der gefälschten Krankmeldung über den Versicherungsbetrug bis hin zu komplexen Anlagebetrügereien – die Bandbreite ist enorm. Ich verteidige Sie in allen Bereichen.
Häufige Betrugsvorwürfe
- Leistungsbetrug (z.B. Schwarzarbeit, gefälschte Rechnungen)
- Versicherungsbetrug
- Kreditbetrug
- Computerbetrug (§ 263a StGB)
- Urkundenfälschung (§ 267 StGB)
- Subventionsbetrug
Meine Verteidigungsstrategie
Ich prüfe zunächst, ob alle Tatbestandsmerkmale des Betrugs tatsächlich erfüllt sind. Häufig fehlt es an der erforderlichen Täuschungsabsicht oder am Vorsatz. Ich analysiere die Beweislage, prüfe die Rechtmäßigkeit der Ermittlungsmaßnahmen und verhandle mit der Staatsanwaltschaft über eine mögliche Einstellung des Verfahrens.
Häufige Fragen
Was ist der Tatbestand des Betrugs?
Betrug (§ 263 StGB) setzt voraus: eine Täuschungshandlung, einen Irrtum beim Opfer, eine Vermögensverfügung, einen Vermögensschaden und eine Bereicherungsabsicht. Fehlt auch nur eines dieser Merkmale, liegt kein Betrug vor.
Was ist Computerbetrug?
Computerbetrug (§ 263a StGB) ist eine Variante des Betrugs, bei der kein Mensch, sondern ein Computersystem getäuscht wird – z.B. durch Manipulation von Daten oder unbefugte Nutzung von Zugangsdaten.
Kann Betrug zu einer Freiheitsstrafe führen?
Ja. Betrug ist mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bedroht. In besonders schweren Fällen (gewerbsmäßig, Bande, großer Schaden) drohen 6 Monate bis 10 Jahre Freiheitsstrafe.
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