Wichtig: Die Einspruchsfrist gegen einen Bußgeldbescheid beträgt 2 Wochen. Handeln Sie schnell – nach Ablauf der Frist können Sie nichts mehr unternehmen.
Fahrverbot – Ihre Optionen
Ein Fahrverbot kann berufliche und private Konsequenzen haben. Ich prüfe jeden Bußgeldbescheid auf Fehler und kämpfe dafür, das Fahrverbot zu vermeiden oder zumindest auf einen günstigen Zeitraum zu verschieben.
Möglichkeiten zur Vermeidung
- Fehler bei der Messung (Kalibrierung, Messprotokoll)
- Fehler bei der Zustellung des Bußgeldbescheids
- Unverhältnismäßige Härte (Beruf, Familie)
- Verjährung der Ordnungswidrigkeit
Verschiebung des Fahrverbots
Wenn das Fahrverbot nicht vermieden werden kann, beantrage ich die Verschiebung auf einen für Sie günstigen Zeitraum. Das Fahrverbot muss innerhalb von 4 Monaten nach Rechtskraft angetreten werden.
Häufige Fragen
Wann wird ein Fahrverbot verhängt?
Ein Fahrverbot wird bei schwerwiegenden Verkehrsordnungswidrigkeiten verhängt, z.B. bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen (ab 21 km/h innerorts, ab 26 km/h außerorts), Rotlichtverstößen oder Abstandsverstößen.
Kann ein Fahrverbot vermieden werden?
In bestimmten Fällen ja. Wenn ein Fahrverbot eine unverhältnismäßige Härte darstellt (z.B. bei Berufskraftfahrern) oder wenn die Messung fehlerhaft war, kann das Fahrverbot vermieden werden. Ich prüfe alle Möglichkeiten.
Kann ein Fahrverbot verschoben werden?
Ja. Das Fahrverbot muss nicht sofort angetreten werden. Es kann auf einen günstigen Zeitraum verschoben werden (z.B. Urlaub). Ich beantrage die Verschiebung für Sie.
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Einspruchsfrist: 2 Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
