Wichtig: Achtung: Die Klagefrist für eine Kündigungsschutzklage beträgt nur 3 Wochen ab Zugang der Kündigung. Handeln Sie sofort – nach Ablauf der Frist verlieren Sie Ihre Rechte.
Kündigung – Was Sie jetzt wissen müssen
Eine Kündigung ist ein einschneidendes Ereignis. Viele Arbeitnehmer akzeptieren sie, ohne zu wissen, dass sie rechtlich angreifbar sein könnte. Ich prüfe jede Kündigung sorgfältig und berate Sie über Ihre Optionen.
Formelle Anforderungen an eine Kündigung
- Schriftform erforderlich (§ 623 BGB)
- Unterschrift des Kündigungsberechtigten
- Einhaltung der Kündigungsfristen
- Anhörung des Betriebsrats (falls vorhanden)
- Soziale Rechtfertigung (bei Anwendbarkeit des KSchG)
Meine Vorgehensweise
Ich prüfe die Kündigung auf formelle und materielle Fehler, berate Sie über Ihre Chancen und erhebe, wenn sinnvoll, Kündigungsschutzklage. Oft lässt sich eine gute Abfindung außergerichtlich verhandeln.
Häufige Fragen
Ist jede Kündigung rechtmäßig?
Nein. Viele Kündigungen sind angreifbar. Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gilt für Betriebe mit mehr als 10 Mitarbeitern und bei einer Betriebszugehörigkeit von mehr als 6 Monaten. Der Arbeitgeber muss einen sozialen Rechtfertigungsgrund haben.
Was sind die Gründe für eine rechtmäßige Kündigung?
Das KSchG kennt drei Kündigungsgründe: personenbedingte Kündigung (z.B. Krankheit), verhaltensbedingte Kündigung (z.B. nach Abmahnung) und betriebsbedingte Kündigung (z.B. Stellenabbau). Ich prüfe, ob der Grund tatsächlich vorliegt.
Was bringt eine Kündigungsschutzklage?
Eine Kündigungsschutzklage kann zur Weiterbeschäftigung oder zu einer Abfindung führen. Oft einigen sich die Parteien im Gütetermin auf eine Abfindung. Ich verhandle für Sie das bestmögliche Ergebnis.
Muss ich nach einer Kündigung weiterarbeiten?
Ja, solange die Kündigungsfrist läuft. Wenn Sie eine Kündigungsschutzklage einreichen, besteht ein Weiterbeschäftigungsanspruch bis zur rechtskräftigen Entscheidung.
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