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Abfindung – Maximale Abfindung verhandeln
ARBEITSRECHT · Rechtsanwalt Ninus Nayis

Abfindung – Maximale Abfindung verhandeln

Ich verhandle für Sie die bestmögliche Abfindung – mit Kenntnis der Rechtslage und Verhandlungsgeschick.

Wichtig: Akzeptieren Sie kein erstes Angebot. Ich verhandle für Sie eine deutlich höhere Abfindung – das ist meine Erfahrung aus vielen Verhandlungen.

Abfindung – Mehr als das erste Angebot

Arbeitgeber bieten selten die maximale Abfindung an. Ich kenne die Spielregeln der Abfindungsverhandlung und hole für Sie das Maximum heraus. Meine Erfahrung zeigt: Mit dem richtigen Anwalt lässt sich die Abfindung oft erheblich steigern.

Faktoren, die die Abfindungshöhe beeinflussen

  • Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • Höhe des Gehalts
  • Stärke der rechtlichen Position (Chancen der Kündigungsschutzklage)
  • Alter und Unterhaltspflichten
  • Verhandlungsgeschick des Anwalts

Meine Verhandlungsstrategie

Ich analysiere Ihre rechtliche Position, bewerte die Stärke Ihrer Kündigungsschutzklage und verhandle auf dieser Grundlage. Je stärker Ihre rechtliche Position, desto höher die Abfindung. Ich kenne die lokale Rechtsprechung und die Verhandlungsbereitschaft der Arbeitgeber.

Häufige Fragen

Habe ich einen Anspruch auf Abfindung?

Einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es nur in wenigen Fällen (§ 1a KSchG bei betriebsbedingter Kündigung). In der Praxis wird eine Abfindung jedoch häufig im Rahmen einer Kündigungsschutzklage oder eines Aufhebungsvertrags verhandelt.

Wie hoch ist eine übliche Abfindung?

Als Faustregel gilt: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Dies ist jedoch nur ein Ausgangspunkt. Je nach Stärke Ihrer rechtlichen Position kann deutlich mehr verhandelt werden.

Muss ich Abfindung versteuern?

Ja. Abfindungen sind grundsätzlich steuerpflichtig. Es gibt jedoch die sogenannte Fünftelregelung, die die Steuerlast reduzieren kann. Ich berate Sie zu den steuerlichen Aspekten.

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